Ihre Ausbildung zum Taxifahrer

Ein guter Taxifahrer sollte nicht nur ein guter Kraftfahrer sein, denn ihm werden per Gesetz eine „besondere Obhutspflicht“ auferlegt und ein vielfältiges Wissen über die Ortskunde hinaus abverlangt.
Um das hohe Niveau unserer Serviceleistungen zu gewährleisten, bieten wir unseren Mitarbeitern ein breites Programm an Schulungen in Theorie und Praxis an.

Für die Personenbeförderung mit Taxi und Mietwagen ist eine besondere Fahrerlaubnis („P-Schein“ bzw. „Personenbeförderungsberechtigung„) zwingend erforderlich.

Im Rahmen unserer Ausbildung konzentrieren wir uns im ersten Schritt auf die Vorbereitung zur Ortskundeprüfung.

Wichtige Voraussetzung für die Personenbeförderungsberechtigung sind detaillierte Ortskenntnisse.

Daneben sind folgende amtliche Voraussetzungen zum Erwerb des P-Scheines notwendig:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 2 Jahren
  • Gesundheitliche Eignung (amtsärztliche Untersuchung)
  • Persönliche Zuverlässigkeit (Verkehrszentralregister, Führungszeugnis)

Nach bestandener Ortskundeprüfung erfolgt die praktische Einweisung in die Fahrzeuge und deren technischen Einrichtungen.

Im weiteren Verlauf unterweisen wir unsere Mitarbeiter in:

  • Rechtliche Grundlagen der Personenbeförderung (PeBfG, BO-Kraft)
  • Satzungen, Tarifordnung, Taxiordnung der Stadt Potsdam
  • Verkehrsteilnehmerschulungen (durch Beauftragte der Berufsgenossenschaft)
  • Arbeitsrecht
  • Vertragsrecht

Die Fahrtätigkeit in Begleitung erfahrener Kollegen ist vor Beginn der Arbeitsaufnahme ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil.

Zur Erweiterung unseres Teams und unserer Serviceleistungen benötigen wir immer wieder:

  • Taxifahrer

  • Mietwagenfahrer